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Damit die geerbte Immobilie nicht zu teuer wird

Damit die geerbte Immobilie nicht zu teuer wird

17. Juni 2021
Erbimmobilie

Für viele ist eine geerbte Immobilie die einzige Möglichkeit, sich den Traum vom Eigenheim zu erfüllen. Allerdings stellt sich oft heraus, dass die Selbstnutzung gar nicht so günstig ist. Damit Sie sich trotz geerbter Immobilie nicht verschulden, sollten Sie sich ein paar wichtige Fragen stellen.

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Symbolbild zum Thema Erbschaft: Gerichtshammer, versiegelte Dokumente und Brief auf einem Holztisch – steht für rechtliche und organisatorische Fragen rund um eine geerbte Immobilie.

 

Muss ich Erbschaftssteuer zahlen?

Profimakler kennen das: Immer wieder kommen Erben zu ihnen und beauftragen sie, ihre Erbimmobilie zu verkaufen, weil sie sich die Erbschaftssteuer nicht leisten können. Erben Ehepartner oder Kinder eine Immobilie, sind sie von der Erbschaftssteuer befreit, wenn sie die Immobilie mindestens zehn Jahre als ihren eigenen Wohnsitz nutzen. Für andere Verwandte wie Enkelkinder oder Nichten und Neffen gibt es Freibeträge. Wer beispielsweise von Onkel oder Tante erbt, hat einen Freibetrag von 20.000 Euro. Eine Immobilie ist in vielen Fällen mehr wert und die Steuersätze steigen, je weiter Sie im Verwandtschaftsgrad vom Erblasser entfernt sind.

Als Beispiel: Wenn Sie eine Immobilie im Wert von 300.000 Euro von Ihrem Onkel erben, fallen 25 Prozent Steuern an. Durch den Freibetrag für Nichten und Neffen in Höhe von 20.000 Euro müssen also 280.000 Euro versteuert werden. Damit müssten Sie 70.000 Euro Erbschaftssteuer zahlen.

Liegt eine Hypothek auf der Immobilie?

Sowohl Vermögen also auch Schulden können vererbt werden. Ist die Hypothek auf eine Immobilie noch nicht abgezahlt, erben Sie diese mit. Deshalb raten Immobilienexperten, sich frühzeitig zu informieren, ob noch Schulden bei der Bank bestehen und in welcher Höhe.

Wie viel muss ich an meine Miterben zahlen?

Wenn Sie nicht Alleinerbe sind, sind Sie Teil einer Erbengemeinschaft. In diesem Fall können Sie nur gemeinsam mit Ihren Miterben entscheiden, was aus der Immobilie werden soll. Wenn Sie die Immobilie selbst nutzen möchten, müssen Sie sich nicht nur mit Ihren Miterben einig werden, sondern diese in der Regel auch auszahlen. Wie viel den Miterben zusteht, hängt vom Wert der Immobilie ab und wie viele Erben es gibt. Ein lokaler Qualitätsmakler ermittelt den Wert Ihrer Immobilie. Eine Hypothek, die noch auf der Immobilie liegt, fließt in den Auszahlungsbetrag an die Miterben mit ein.

Muss die Immobilie teuer saniert werden?

Immobilienexperten empfehlen, anfallende Unterhaltskosten mit einzuplanen. Im hohen Alter lassen Immobilienbesitzer oft aufwendige Reparaturen und Modernisierungen schleifen. Muss das Dach neu gedeckt werden? Ist der Keller feucht? Sorgt eine schlechte Dämmung für hohe Heizkosten im Winter? Größere Sanierungsmaßnahmen können schnell teuer werden. Ein Experte kann Ihnen bei einer Besichtigung vor Ort sagen, mit welchen Kosten Sie eventuell rechnen müssen.

Der Unterhalt Ihrer Erbimmobilie ist Ihnen zu teuer und Sie wollen lieber verkaufen? Kontaktieren Sie uns jetzt. Wir beraten Sie gern.

 

Weitere Informationen finden Sie hier:

https://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/erbschaft/haus-geerbt.html

https://www.anwalt.org/erbengemeinschaft-haus/

https://www.testament-erben.de/erbrecht-haus-geerbt-was-nun.html

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © weerapat/Depositphotos.com

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Michael Fabian Müller

Florian Grabarek

Geschäftsführer

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