Für Suchende

Für Eigentümer

Immobilien

Die CO2-Steuer zahlt ab 2023 auch der Eigentümer

Die CO2-Steuer zahlt ab 2023 auch der Eigentümer

22. Dezember 2022
Zeichnung eines modernen und energieffizienten Hauses.

Ein neues Jahr steht vor der Tür und somit auch neue Bestimmungen für Eigentümer, die ihre Immobilie(n) vermieten. Ab dem 1. Januar 2023 gilt, dass nun auch Vermieter die CO2-Steuer zahlen müssen. Bisher war es so, dass nur die Mieter für die Emission von Kohlendioxid zahlen. Wie die Kosten untereinander aufgeteilt werden, ist von der Immobilie abhängig.

Zum Hintergrund: Die CO2-Steuer wird seit dem 1. Januar 2021 auf Öl und Gas erhoben. Der Zertifikatpreis pro ausgestoßener Tonne CO2 wird jährlich angehoben. Der Preis von 25 Euro pro Tonne, der 2021 angegeben wurde, stieg 2022 bereits auf 30 Euro. Nun wird die weitere Erhöhung wegen der gestiegenen Energiepreise erst einmal ausgesetzt. Die Teilung der Kosten zwischen Vermieter und Mieter hängt von der Energiebilanz des Gebäudes ab.

Beim Immobilienverkauf lauern viele Tücken, die den Erfolg schmälern.

Gehen Sie den Verkauf professionell an. Wir helfen Ihnen dabei. Kontaktieren Sie uns.

Modernes, gepflegtes Einfamilienhaus mit Garten und klarer Architektur – Symbolbild für professionellen Immobilienverkauf und eine fachkundige Begleitung beim Verkaufserfolg.

 

Energiesparen und energetisch sanieren zahlt sich aus

Wie geht es mit dem Zertifikatpreis 2024 weiter? Die Steigerung erfolgt weiter schrittweise: 2024 werden 35 Euro, ab 2025 45 Euro erhoben. Ab 2026 dann wird der Preis durch Versteigerung ermittelt, der Preis wird dann bei 55 bis 65 Euro liegen. Erklärtes Ziel der CO2-Steuer: Mieter sollen zum Energiesparen, Vermieter zur energetischen Sanierung animiert werden.

Wieviel muss jeder zahlen?

Der Anteil der CO2-Steuer auf Vermieterseite ist von der Energiebilanz der Immobilie abhängig: je schlechter diese ist, desto höher ist der Anteil an der CO2-Steuer. Liegt der CO2-Ausstoß zum Beispiel bei mehr als 52 Kilogramm pro Jahr, müssen vom Vermieter höchstens 90 Prozent der Steuer, vom Mieter 10 Prozent gezahlt werden.

Wird der Energiestandard EH55 erfüllt und liegt der Ausstoß bei weniger als 12 Kilogramm pro Quadratmeter, zahlt der Mieter die Steuer zu 100 Prozent allein. Liegt er allerdings zwischen 32 und 37 Kilogramm, zahlt jede Seite 50 Prozent. Mit diesem Stufenmodell wird die Kostenbeteiligung von Mieter und Vermieter an den jährlichen CO2-Ausstoß pro Quadratmeter der Immobilie gekoppelt. Für Immobilien, die nicht zu Wohnzwecken genutzt werden, ist zunächst eine 50:50-Regelung gesetzt.

Woher weiß ich, was für meine Immobilie gezahlt werden muss?

Sie müssen wissen, wie hoch die jährlichen CO2-Emissionen pro Quadratmeter sind. Diese Information finden Sie im Verbrauchsausweis für Wohngebäude auf Seite 2.

Welche Förderungen gibt es bei energetischer Sanierung?

Welche Zuschüsse es in Form von Förderprogrammen und steuerlicher Abschreibung gibt, erfahren Sie unter anderem im FörderNavi  (insbesondere für Nordrhein-Westfalen) oder beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, in dessen Förderdatenbank Sie sich umfassend informieren können.

Sie möchten wissen, wie sich eine energetische Sanierung auf den Wert Ihrer Immobilie auswirkt? Fragen Sie uns! Wir beraten Sie gern zum Thema.

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © elenabs/Depositphotos.com

  • Ein Mann arbeitet im Homeoffice an einem Laptop, während sich im Hintergrund eine Frau und ein Kind im hellen Wohnbereich aufhalten.
    Mehr Platz für Alltag und Arbeit: Wann ein größeres Zuhause sinnvoll wird
    Homeoffice gehört für viele Familien längst zum Alltag. Wenn zwei Erwachsene regelmäßig von zuhause arbeiten, Kinder gleichzeitig Ruhe zum Lernen brauchen und der Wohnraum zusätzlich Rückzugsort bleiben soll, geraten selbst gut geschnittene Immobilien schnell an ihre Grenzen. Für Eigentümer stellt sich dann die Frage, ob sich die vorhandene Immobilie noch sinnvoll anpassen lässt oder ein…
  • Interessentin bei einer Hausbesichtigung mit Immobilienmaklerin, die Details am Gebäude erklärt.
    Hausbesichtigung vor dem Kauf: Worauf Interessenten genau achten sollten
    Feuchte Stellen im Untergeschoss, auffällige Risse im Mauerwerk oder eine stark befahrene Straße vor der Haustür können die Freude am vermeintlichen Traumhaus schnell trüben. Wer eine Immobilie kaufen möchte, sollte sich bei der Besichtigung deshalb nicht allein vom ersten Eindruck leiten lassen. Neben Raumaufteilung und Ausstattung spielen der bauliche Zustand, mögliche Folgekosten und das Wohnumfeld…
  • Modernes Einfamilienhaus mit großflächiger Photovoltaikanlage auf dem Dach, die zur Energieeffizienz und Wertsteigerung der Immobilie beitragen kann.
    Photovoltaik beim Hausverkauf: Mehrwert fürs Dach und für den Verkaufspreis?
    Eine eigene Solaranlage macht Immobilien unabhängiger von steigenden Strompreisen und spricht viele Käufer an, die Wert auf niedrige Energiekosten und eine nachhaltige Energieversorgung legen. Doch erhöht eine Photovoltaikanlage automatisch den Verkaufspreis? Für Eigentümer ist vor allem entscheidend, ob sich eine kurzfristige Nachrüstung vor dem Verkauf wirtschaftlich lohnt, wie eine vorhandene Anlage in die Bewertung einfließt…

Michael Fabian Müller

Florian Grabarek

Geschäftsführer

Kontakt

Immobilien GmbH der VR Bank Rhein-Neckar eG