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Haus gegen Rente – für wen lohnt sich eine Immobilien-Leibrente?

Haus gegen Rente – für wen lohnt sich eine Immobilien-Leibrente?

23. Dezember 2021
Seniorenpaar sitzt am Tisch in einem Wohnmobil und spielt Karten | Immobilienverrentung Leibrente

Wer ein Eigenheim besitzt, hat ausgesorgt. Er oder sie muss sich keine Sorgen um steigende Mieten machen und kann sich auf einen ruhigen Lebensabend in den eigenen vier Wänden freuen. Soweit ein gängiges Vorurteil – doch leider sieht die Realität oft anders aus. Wenn die Altersrente nicht zum Leben reicht, kann eine sogenannte Immobilienverrentung in bestimmten Fällen sinnvoll sein. Bevor Sie sich aber für ein solches Angebot entscheiden, sollten Sie sich von einem Immobilienmakler gründlich beraten lassen und auch über Alternativen informieren.

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Kapitel 3 6

 

Die Coronakrise hat nicht nur die Existenz vieler Künstler, Gastronomen und junger Familien ins Wanken gebracht. Auch unter Immobilieneigentümern im Seniorenalter gibt es laut einer Yougov-Umfrage immerhin 16 Prozent, deren finanzielle Situation sich verschlechtert hat. Für einige wird das Geld mit Eintritt ins Rentenalter knapp. Sie stehen dann oft vor einem Dilemma: Ein Verkauf der Immobilie könnte ihnen helfen, besser über die Runden zu kommen. Aber der Entschluss, das gewohnte Zuhause zu verlassen, fällt ihnen schwer.

Immobilien-Leibrente: wer lange lebt, profitiert

Hier kommt die Immobilien-Leibrente ins Spiel. Man verkauft seine Immobilie, bekommt dafür vom Käufer bis ans Lebensende eine monatliche Rente und behält gleichzeitig ein lebenslanges Wohnrecht. Allerdings sind solche Verrentungsangebote meistens mit deutlichen Abschlägen beim Verkaufspreis verbunden. In finanzieller Hinsicht profitiert von einer Leibrente nur, wer überdurchschnittlich lange lebt. Stirbt der Eigentümer, der sein Haus gegen eine Rente getauscht hat, dagegen unerwartet früh, erhält der Käufer trotzdem die Immobilie, ohne dafür einen angemessenen Preis in Form monatlicher Rentenbeträge gezahlt zu haben.

Großer Pluspunkt: das lebenslange Wohnrecht

Ausschlaggebend ist für viele sicher die Möglichkeit, trotz Verkauf weiter im eigenen Haus wohnen zu können. Umso wichtiger ist es, bei Abschluss eines Vertrages genau zu prüfen, was dort über das Wohn- und Nießbrauchrecht festgehalten ist und wer für die Instandhaltung und Renovierung der Immobilie aufkommen muss – dafür sollte normalerweise der Käufer zuständig sein. Ein Profi-Immobilienmakler kennt sich auch mit Verrentungsverträgen bestens aus. Er kann diese genau mit Ihnen durchgehen und die Konditionen verschiedener Anbieter vergleichen, damit Sie in jedem Fall genau wissen, was Sie unterschreiben.

Entscheidungskriterien für oder gegen die Leibrente

Ihr Alter. Je älter Sie sind, desto höher der Rentenbetrag, da ihre verbleibende Lebenserwartung statistisch immer geringer wird. Wenn Sie wesentlich jünger als 70 Jahre sind, fällt die ausgezahlte Rente in der Regel zu gering aus.

Der Wert. Bitten Sie einen Profi-Makler um ein Wertgutachten. Der professionell ermittelte Verkehrswert sollte bei einer Immobilienverrentung die Basis für den angemessenen Verkaufspreis bilden.

Schuldenfreiheit der Immobilie. Einige Leibrenten-Anbieter akzeptieren eine Restschuld von bis zu 20 Prozent des aktuellen Immobilienwertes.

Erben. Möchten die später einmal gerne in Ihr Haus einziehen? Sollte das so sein, gibt es eventuell Alternativen, wie Sie Ihre Immobilie zu Geld machen und trotzdem darin wohnen bleiben können.

Sie möchten Ihre Immobilie verkaufen und trotzdem darin wohnen bleiben? Dann kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie fachkundig und diskret über Ihre individuellen Optionen!

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © lisafx/Depositphotos.com

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