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Immobilie in der Scheidung — Was kann ich machen?

Immobilie in der Scheidung — Was kann ich machen?

16. August 2019
19 08 KW33 Depositphotos 30005219 klein Copyright Mogil

Wie in vielen anderen Veränderungsprozessen, stellt sich auch während der Scheidung die Frage: Was machen wir mit unserer Immobilie? Selten ist die Frage leicht zu beantworten. Denn die passende Lösung ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Hat das Paar Kinder? Möchte einer von beiden in der Immobilie wohnen bleiben? Oder wem gehören wie welche Anteile an der Immobilie?

Stellen wir uns ein Paar vor, dass sich vor einigen Jahren, kurz nach der Hochzeit gemeinsam ein kleines Häuschen gekauft hat. Inzwischen haben Sie zwei Kinder. Die Kinder bleiben bei der Mutter. Das Haus gehört beiden zu gleichen Teilen. Und wie viele Paare hätten sie nie an eine Trennung gedacht und hatten deshalb auch keinen Ehevertrag geschlossen. Da sie mit ihrer Immobilie nicht weiterwissen, wenden sie sich an einen Profi-Makler, der ihnen folgende Optionen aufzeigt:

Die Mutter könnte mit den Kindern in der Immobilie wohnen bleiben. Dann könnten sich die ehemaligen Partner einigen, ob sie an ihren Ex-Mann Miete bezahlt, ob sie ohne weitere Zahlungen in der Immobilie bleibt, oder ob die Mietzahlungen mit den Kosten für die Hypothek oder den Unterhaltskosten verrechnet werden. In diesem Fall empfiehlt der Immobilienexperte, sich zusätzlich eine rechtliche Beratung zu suchen.

Die Mutter könnte allerdings auch den Vater auszahlen. Um zu wissen, wie hoch die Auszahlung ausfallen würde, würde der Wert der Immobilie mit der Restschuld verrechnet, also den Hypotheken und Krediten, die noch abbezahlt werden müssen. Nehmen wir an, das Haus wurde vor zehn Jahren gekauft, ist 300.000 Euro wert und 100.000 Euro sind bisher abbezahlt. Die übrigen 200.000 Euro müsste nun die Mutter allein tragen. Von den bereits gezahlten 100.000 Euro müsste sie dazu noch die Hälfte an ihren Ex-Mann zahlen. Hier stellt sich allerdings die Frage, sie sich diese Lösung leisten kann. Häufig ist diese Lösung für einen Partner allein zu teuer.

Eine andere Möglichkeit wäre, das Haus als Vorerbe oder Schenkung auf die Kinder zu übertragen. Auch so könnte die Mutter mit den Kindern in der Immobilie wohnen bleiben. Die Mutter könnte dann als Vormund der Kinder bis zu deren 18. Lebensjahr über das Haus verfügen. In der Regel ist diese Lösung jedoch besser bei einem Kind geeignet. Denn bei zwei Kindern könnte es später auch zu Streitigkeiten kommen.

Das Haus könnte auch von beiden in zwei Wohnungen geteilt werden und beide Ex-Partner bleiben jeweils in einer der Wohnungen wohnen. Diese Möglichkeit bietet sich an, wenn sich beide Partner noch gut verstehen und bereit sind in der Nähe des anderen zu wohnen. Für die Teilung ist jedoch eine Genehmigung von der Gemeinde nötig. Zusätzlich muss die Teilung auch um Grundbuch eingetragen werden.

Denkbar ist auch, dass die Immobilie vermietet wird und beide Ex-Partner teilen sich die Mieteinnahmen. Möchte später eins der beiden Kinder in der Immobilie wohnen, kann das eine geeignete Lösung sein.

Die Ex-Partner können die Immobilie natürlich auch verkaufen und den Verkaufserlös teilen. Diese Lösung bevorzugen viele Paare. Wichtig ist hier, dass der Wert der Immobilie professionell ermittelt wird. Denn mit dem Erlös möchten beide ja ihren Neubeginn starten.

Können sich beide auf keine dieser Lösungen einigen, droht eine Teilungsversteigerung. Einer der Partner muss dies beim Amtsgericht beantragen, wenn er die Lösung der Immobilienfrage erzwingen möchte. Immobilienprofis raten von dieser Lösung aber ab. Denn in der Regel wird hier ein geringerer Erlös erzielt.

Sie stecken in der Scheidung und sind sich unsicher, welche der Optionen für Ihre Immobilie die richtige ist? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

 

Foto: © Mogil/Depositphotos.com

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Michael Fabian Müller

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