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Immobilienfinanzierung mit Wohn-Riester

Immobilienfinanzierung mit Wohn-Riester

27. März 2024
Auf einem Grundriss liegen ein Taschenrechner, Brille, Bleistift und Geodreieeck, davor steht eine Kaffeetasse | Immobilienfinanzierung mit Wohnriester

In letzter Zeit besonders willkommen: staatliche Zulagen und steuerliche Vorteile, die den Bau oder Kauf einer Immobilie erleichtern. Angesichts gestiegener Zinsen suchen viele Interessenten neue Möglichkeiten, sich ihren Traum zu finanzieren. Wir stellen das sogenannte Wohn-Riester vor.

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Wohn-Riester oder auch Eigenheimrente hilft, eine selbstgenutzte Immobilie zu finanzieren oder, wenn sie bereits gekauft wurde, sie zu entschulden. Ein Riester-Darlehen kann mit laufenden Beiträgen getilgt werden oder es wird schon angespartes Guthaben aus dem Riester-Vertrag entnommen.

Wer kann Wohn-Riester in Anspruch nehmen?

 

Das Einkommen hat keinen Einfluss auf die Förderung, sie wird davon unabhängig gewährt. Folgende Personengruppen sind förderberechtigt:

  • Beamte
  • Gesetzlich Rentenversicherte
  • Geringfügig Beschäftigte, die Beiträge zur Sozialversicherung einzahlen
  • Bezieher von Arbeitslosengeld, Krankengeld oder einer Rente wegen Erwerbsminderung oder -unfähigkeit
  • Selbstständige, über die Künstlersozialkasse versichert
  • Personen, die mit jemandem verpartnert oder verheiratet sind, der mit eigenem Vertrag riestert
  • Personen, die am Bundesfreiwilligendienst teilnehmen
  • Seelotsen, Hebammen, viele Handwerker
  • Eltern in den ersten 36 Monaten nach der Geburt

Was sind die Bedingungen von Wohn-Riester?


Vier Prozent des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens müssen für die maximale Förderung abzüglich der Zulagen eingezahlt werden (mindestens 50 Euro, maximal 2.100 Euro). Entweder Sie lassen sich einen Bausparvertrag mit Wohn-Riester fördern oder Sie nehmen ein Annuitätendarlehen auf. 175 Euro Grundzulage gibt es jährlich. Hinzu kommen 185 Euro für jedes vor 2008 geborene Kind, für jüngere Kinder maximal 300 Euro. Gibt es Sparer, die jünger als 25 sind, gibt es zusätzlich einmalig 200 Euro. Bei der Steuererklärung können die Beiträge als Sonderausgaben geltend gemacht werden, zudem kann oft ein Steuervorteil gewährt werden. Ein Steuerberater kann hier zu Rate gezogen werden.

Lohnt sich Wohn-Riester?

Durch Wohn-Riester können Kredite schneller abbezahlt werden. Zudem ist es hilfreich für die Altersvorsorge, da man im Alter mietfrei wohnen kann. Auch energetische Sanierungen oder der barrierefreie Umbau lassen sich mit Wohn-Riester finanzieren. Bedenken Sie aber eines: Sie müssen die Immobilie selbst bewohnen. Sollten Sie sich entscheiden, sie zu vermieten oder zu verkaufen, kann es sein, dass die Förderung zurückgezahlt werden muss. Bevor Sie also losriestern, lassen Sie sich von einem unabhängigen Finanzierungsexperten fachlich beraten.

Haben Sie Fragen zum Thema Immobilienfinanzierung oder brauchen Sie Unterstützung bei der Planung Ihres Immobilienkaufs, melden Sie sich gern! Wir beraten Sie persönlich und kostenlos.

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © ikonstudios/Depositphotos.com

 

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Michael Fabian Müller

Florian Grabarek

Geschäftsführer

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