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Immobilienkauf nur mit Übergabeprotokoll

Immobilienkauf nur mit Übergabeprotokoll

2. Februar 2023
Collage aus Klembrett mit Liste und zwei Personen - Immobilienkauf nur mit Übergabeprotokoll

Schäden am Gebäude, technische Mängel an elektrischen Systemen oder Unstimmigkeiten bei den Unterlagen – bei der Immobilienübergabe können einige Schwierigkeiten auftreten, die sich nicht sofort lösen lassen. Um die Verantwortlichkeiten für die Behebung der Mängel zu dokumentieren und, falls es nötig sein sollte, später nachweisen zu können, ist ein Übergabeprotokoll unerlässlich. Was gibt es zu beachten?

Beim Immobilienverkauf lauern viele Tücken, die den Erfolg schmälern.

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Ein Übergabeprotokoll dokumentiert den Zustand der Immobilie bei Übergabe und kann später als Nachweis dienen, falls es zu Streitigkeiten kommt. Es hilft auch dabei, vergessene oder übersehene Gegenstände oder Schäden zu identifizieren und zu lösen, bevor es zu spät ist. Kurz gesagt, es schützt beide Parteien vor potenziellen Problemen.

Wer darf ein Übergabeprotokoll erstellen?

Es ist ratsam, es von einem Immobilienprofi anfertigen zu lassen – auch wenn es gesetzlich nicht vorgeschrieben ist. Er weiß nicht nur, was alles drinstehen muss, sondern auch, worauf bei der Immobilienübergabe zu achten ist. Laien übersehen oft Details oder Mängel und vergessen, sich Besonderheiten der Immobilie beispielsweise bei Stromkasten, Wasseranschlüssen oder dem Verlauf von Kabeln erklären zu lassen.

Achten Sie zudem darauf, mehrfache Ausfertigungen des Übergabeprotokolls zu erstellen – eine für Sie, eine für den Verkäufer und jeweils eine für Versorgungsunternehmen wie Gas-, Strom- und Wasseranbieter. Ganz wichtig sind am Ende die Unterschriften aller Beteiligten, vor allem auch von Zeugen.

Was gehört ins Übergabeprotokoll?

Lassen Sie sich alle Schlüssel geben. Vergessen Sie dabei nicht Schlüssel für Geräteschuppen, Garage oder sonstige Nebengebäude. Werden Schlüssel nachträglich übergeben, sollte das ebenfalls im Protokoll festgehalten werden. Notieren Sie dazu Mängel pro Raum, Zählerstände und ob der Verkäufer die Ver- und Entsorgungsunternehmen wie die Müllabfuhr, den TV-Kabelanschluss et cetera noch bezahlt und bis wann.

Außerdem sollten übergeben werden: Baupläne, Grundrisse und statische Berechnungen, Energieausweis, Versicherungsscheine, Grundsteuerbescheide, alte Grundbuchakten, Untersuchungsunterlagen, zum Beispiel für Schornstein, Heizung, Abwasseranlage, und Rechnungen von allen kürzlich getätigten Renovierungsarbeiten sowie von neu gekauften Einbauten wie Heizkörper, Fenster, Küchengeräte und darüber hinaus Garantiescheine, Bedienungsanleitungen und so weiter.

Unterstützung vom Profi

Ein lokaler Qualitätsmakler weiß nicht nur, worauf bei der Immobilienübergabe und beim Protokoll zu achten ist. Er ist auch ein neutraler Dritter, der sachlich den Ist-Zustand der Immobilie dokumentiert, damit eventuelle Streitigkeiten nach dem Immobilienübergang vermieden werden.

Suchen Sie Unterstützung bei der Immobiliensuche oder sind unsicher, worauf Sie beim Immobilienkauf achten müssen? Kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gern.

 

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © yupiramos/Depositphotos.com

 

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Michael Fabian Müller

Florian Grabarek

Geschäftsführer

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Immobilien GmbH der VR Bank Rhein-Neckar eG