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In 6 Schritten zum erfolgreichen Vermieter

In 6 Schritten zum erfolgreichen Vermieter

28. August 2024
Zeichnung einer Frau, die eine Checkliste abhakt, symbolisiert durch grüne Häkchen

Wer eine Immobilie besitzt und diese vermieten will, steht erstmal vor einem Berg Herausforderungen. Die Vermietung erfordert viel Zeit und umfassendes Know-how. Besonders von Neueinsteigern wird der damit verbundene Aufwand häufig unterschätzt. Mit unseren 6 Punkten gelingt der Einstieg.

Beim Immobilienverkauf lauern viele Tücken, die den Erfolg schmälern.

Gehen Sie den Verkauf professionell an. Wir helfen Ihnen dabei. Kontaktieren Sie uns.

Modernes, gepflegtes Einfamilienhaus mit Garten und klarer Architektur – Symbolbild für professionellen Immobilienverkauf und eine fachkundige Begleitung beim Verkaufserfolg.

 

1. Markt, Preise und Regeln genau kennen

Bevor man die Anzeige mit dem Mietangebot ins Internet setzt, sollte man sich genauestens mit dem lokalen Mietmarkt beschäftigen und schauen, woran man sich orientieren sollte, um die Höhe des Mietpreises festzulegen. Gibt es eine Mietpreisbremse in der Region? Orientieren Sie sich zudem am regionalen Mietspiegel, der Rücksicht auf Lage, Ausstattung, Baujahr und Größe nimmt. Der nächste Schritt ist die Aufsetzung des Mietvertrags – auch hier sollte man größte Sorgfalt walten lassen, denn fehlende Punkte oder Fehler werden zum Vorteil des Mieters ausgelegt.

2. Sollte man einen Makler engagieren, um Mieter zu finden?

Wenn man als Vermieter einen Makler engagiert, um Mieter zu finden, zahlt man nach erfolgreicher Vermittlung die Maklerprovision. Diese beträgt in der Regel bis zu zwei Nettokaltmieten plus Mehrwertsteuer. Neben diesen Kosten sind es aber die Vorteile eines Maklers, die überwiegen: der Vermieter spart Zeit und die Immobilie wird schneller zu einer marktgerechten Miete vermietet. Gut zu wissen: die Kosten können von der Steuer abgesetzt werden.

3. Vermarkten, besichtigen, übergeben ohne Fehler

Um eine Immobilie an den Mieter bringen zu können, muss sie beworben werden. Mit einem professionellen Exposé liefert man alle wichtigen Angaben auf einen Blick. Im besten Fall bleiben keine Fragen offen. Um potentiellen Mietern die Immobilie zu zeigen, eignen sich Massenbesichtigungen oder Einzeltermine – was man anbietet, hängt von der Anzahl der Interessenten ab. Bei der Wohnungsübergabe sollte auf jeden Fall ein Protokoll angefertigt werden. So vermeidet man Streitigkeiten bereits im Vorfeld.

4. Ist der Mieter auch solvent?

Um Stress und finanzielle Verluste zu vermeiden, sollte man die Entscheidung für den Mieter nicht allein von Sympathie abhängig machen. Seine finanzielle Situation ist genauso ausschlaggebend. Daher sollte man auf jeden Fall seine Bonität prüfen. Dazu kann der SCHUFA-Bonitätscheck genutzt werden, die Mieter-Selbstauskunft sowie der Blick in seine Einkommensbescheide.

5. Wenn es nicht passt: kann man sich vom Mieter wieder trennen?

Einen Mietvertrag wieder aufzulösen, ist aufgrund des starken Mieterschutzes in Deutschland nicht ohne weiteres möglich. Für den Eigenbedarf darf nur gekündigt werden, wenn man selbst oder ein enges Familienmitglied einzieht. Zahlt der Mieter seine Miete nicht, müssen Sie diesen zunächst abmahnen, bevor eine Kündigung möglich ist. Oft endet dies in einer Räumungsklage. Wird die Immobilie verkauft, besteht die Möglichkeit, ihm eine gewisse Summe zu zahlen. Das ist meist finanziell günstiger als die Immobilie im vermieteten Zustand zu verkaufen.

6. Mieteinnahmen versteuern

Bei der Steuererklärung zählen Mieten zu den Einnahmen, die natürlich versteuert werden müssen. Übrigens: Mieteinnahmen müssen nicht versteuert werden, wenn sie die generelle Steuergrenze nicht überschreiten.

Sie wollen eine Immobilie zur Vermietung erwerben und haben Fragen zum Ablauf? Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie gern.

 

Hinweise
In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

Foto: ©little_prince/Depositphotos.com

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Michael Fabian Müller

Florian Grabarek

Geschäftsführer

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Immobilien GmbH der VR Bank Rhein-Neckar eG