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Renovieren, sanieren, modernisieren – darum ist die Unterscheidung für Eigentümer wichtig!

Renovieren, sanieren, modernisieren – darum ist die Unterscheidung für Eigentümer wichtig!

19. August 2021
Renovieren, sanieren, modernisieren

Eine Immobilie muss von Eigentümern in einem guten Zustand gehalten werden. Mit zusätzlichen  Baumaßnahmen können Eigentümer außerdem Geld sparen. Auch beim Immobilienverkauf macht das Sanieren, Renovieren und Modernisieren durchaus Sinn. Doch was ist was? Besonders Immobilienbesitzer sollten die Unterschiede kennen.

Beim Immobilienverkauf lauern viele Tücken, die den Erfolg schmälern.

Gehen Sie den Verkauf professionell an. Wir helfen Ihnen dabei. Kontaktieren Sie uns.

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Renovierungs-, Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen müssen nicht nur in bestimmten Zeiträumen ausgeführt werden, auch auf Grund einiger gesetzlichen Vorgaben, sondern bieten Eigentümern durchaus Vorteile beim Verkauf und bei der Vermietung. Denn einige Maßnahmen sind wertsteigernd und lohnen sich für Verkäufer oder Vermieter. Hierbei kann der Makler Eigentümer gut beraten und unterstützen, auch bei der Suche nach kompetenten Fachleuten.

Renovierung

Beim Renovieren werden Gebrauchsspuren beseitigt. Die Immobilie soll verschönert und instand gehalten werden. Allerdings nur oberflächlich. Im Mietrecht werden Renovierungsarbeiten als Schönheitsreparaturen bezeichnet. Diese sind in der zweiten Berechnungsverordnung im §28 Absatz 4 Satz 3 II. BV, festgeschrieben. Unter anderem zählen alle Malerarbeiten in Innenbereich oder das Tapezieren dazu. Wichtig ist, dass Vermieter Schönheitsreparaturen im Mietvertrag schriftlich festhalten. Ansonsten muss der Vermieter nach Ende des Mietverhältnisses selbst für die Renovierung aufkommen. Alle Eigentümer, auch die selbst in der Immobilie wohnen, können die Kosten für Schäden von einer Versicherung übernehmen lassen.

Sanierung

Sanieren ist mehr als nur die Immobilie instand zu halten. Sie wird wieder funktionstüchtig gemacht und erneuert. Es handelt sich hierbei aber nicht um nachhaltige, wertsteigernde Maßnahmen. Sanierungsarbeiten sollten zudem von erfahrenen Fachleuten vorgenommen werden. Diese haben das nötige Knowhow. Typische Sanierungsarbeiten sind beispielsweise die Asbestentfernung oder die Reparatur eines undichten Daches . Sanierungsmaßnahmen dürfen Vermieter solange das Mietverhältnis besteht nicht auf die Mieter umlegen. Eigentümer, die ihre Immobilie verkaufen wollen, können durch Sanierungen einen höheren Verkaufspreis verlangen. Kosten und Nutzen sollten aber gut abgewogen werden. Eigentümer können sich dafür Rat bei einem Makler holen.

Modernisierung

Hier wird die Immobilie auf den neuesten Stand gebracht. Es handelt sich um eine nachhaltige Wertsteigerung der Immobilie. Diese Maßnahmen rechtfertigen höhere Preise für Haus und Wohnung. Modernisierungen sind weitaus kostenintensiver als eine Renovierung und können nicht selbst ausgeführt werden. Vermieter können einen Teil der Kosten auf die Mieter umlegen. Eigentümer haben zudem die Möglichkeit ein Modernisierungsdarlehen zu beantragen. Das ist zweckgebunden und wird nur an Immobilienbesitzer vergeben. Zu einer Modernisierung gehört unter anderem der gesetzlich vorgeschriebene Brandschutz oder eine energetische Modernisierung.

Sie haben Fragen zu Renovierungs- oder Baumaßnahmen vor dem Verkauf? Kontaktieren Sie uns!

 

Weitere Informationen finden Sie hier:

https://www.t-online.de/heim-garten/bauen/id_65429256/sanieren-modernisieren-renovieren-was-ist-der-unterschied-.html

https://www.rnd.de/bauen-und-wohnen/rechte-bei-sanierung-mieter-mussen-nicht-auf-einer-baustelle-leben-3XSLGUMLXA4FY4F3XP4KH4SNP4.html

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © Kzenon/Depositphotos.com

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Michael Fabian Müller

Florian Grabarek

Geschäftsführer

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Immobilien GmbH der VR Bank Rhein-Neckar eG