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Verlassen Sie sich nicht allein auf Online-Immobilienbewertung

Verlassen Sie sich nicht allein auf Online-Immobilienbewertung

26. Oktober 2020
Online-Immobilienbewertung

Online-Immobilienbewertungstools gibt es zuhauf. Auch auf Maklerseiten sind sie häufig zu finden. In der Regel muss man nur wenige Kenndaten eingeben – und fertig. Schon hat man eine erste Werteinschätzung. Jedoch wissen viele Eigentümer nicht, dass es sich hier nur um einen allgemeinen Richtwert handelt. Denn anders als bei einem professionellen Gutachten ist die Datenbasis, auf der eine Online-Bewertung fußt, nicht nachprüfbar. Sie bietet damit keine geeignete Grundlage für die Festlegung eines Angebotspreises.

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Modernes Einfamilienhaus in der Abenddämmerung mit beleuchteten Fenstern – Symbolbild für Immobilienbewertung, Wertermittlung und professionelle Einschätzung des Immobilienwerts.

Was machen Sie, wenn Sie die Antwort auf eine beliebige Frage suchen? Genau, Sie gehen erst mal ins Internet oder fragen gleich Ihren digitalen Sprachassistenten respektive Sprachassistentin. Und auch wenn Sie wissen möchten, wie viel Ihre Immobilie wert ist, werden Sie sehr schnell bei einem Online-Bewertungstool gelandet sein. Aber was genau zeigt Ihnen ein solches Tool eigentlich an, nachdem Sie ein paar Daten wie Standort (Postleitzahl), Wohnfläche, Anzahl der Zimmer, Art und Zustand der Immobilie eingetippt haben?

Auf welche Daten ein Online-Rechner zurückgreift, bleibt sein Geheimnis

Das Tool vergleicht Ihre eingegebenen Daten mit ähnlichen Immobilien, die in letzter Zeit verkauft wurden, und gibt einen Preis aus, der sich aus diesem Vergleich ergibt. Wie dicht der so berechnete Preis am tatsächlichen Verkehrswert Ihrer Immobilie liegt, hängt zum einen von der Qualität und Aktualität der Daten ab, mit denen der Algorithmus des Bewertungstools arbeitet. Zum anderen kommt es auch darauf an, wie gut sich Ihre Immobilie mit andern vergleichen lässt. Individuelle Eigenschaften der Immobilie können in eine Online-Berechnung nur sehr bedingt mit einfließen.

Die Datenlage in Großstädten ist typischerweise besser, da hier mehr Immobilien verkauft werden als in dünn besiedelten Regionen, und somit mehr kürzlich erzielte Verkaufspreise als Vergleichsdaten zur Verfügung stehen. Ein Nachteil ist, dass Sie nicht nachvollziehen können, welche Daten tatsächlich verarbeitet werden. Wenn diese Daten nicht stimmen, weil zum Beispiel Angebotspreise anstelle der tatsächlich erzielten Verkaufspreise herangezogen werden, verfälscht das natürlich das Ergebnis.

Eine Online-Bewertung ist gut zur Orientierung, aber zur Preisfindung gehört mehr!

Das alles bedeutet keineswegs, dass von einer Benutzung solcher Bewertungstools grundsätzlich abzuraten wäre. Sie liefern Ihnen als Eigentümer eine sehr nützliche erste Orientierung. Experten warnen jedoch davor, es bei dieser ersten groben Wertbestimmung zu belassen und die Aussagekraft des Online-Tools mit der eines professionellen Gutachtens zu verwechseln. Ein professionelles Gutachten kann der vom Onlinerechner angezeigte Wert auf keinen Fall ersetzen. Es wäre fatal, ihn als Ausgangspunkt für einen Angebotspreis nutzen zu wollen – unter anderem deshalb, weil Ihnen dann später bei Preisverhandlungen eine belastbare Argumentationsgrundlage fehlt.

Nur ein professioneller Makler, der sich mit der Marktlage in Ihrer Region bestens auskennt, kann nach einer Besichtigung Ihre Immobilie einen wirklich realistischen Marktwert ermitteln. Seine Vorgehensweise ist für Sie als Eigentümer transparent und nachvollziehbar. Er weiß, was er tut, und kann Ihnen jeden Schritt begründen. Auf dieser Basis gelangen Sie gemeinsam mit Ihrem Makler zu einem geeigneten Einstiegspreis für Ihre Immobilie. Das ist – wie Sie vielleicht schon wissen – einer der wichtigsten Schritte, um beim Verkauf den bestmöglichen Preis zu erzielen.

Möchten Sie genau wissen, wie viel Ihre Immobilie wert ist? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © AnnaTamila/Depositphotos.com

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Michael Fabian Müller

Florian Grabarek

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