Für Suchende

Für Eigentümer

Immobilien

Vorsicht! Mängelhaftung

Vorsicht! Mängelhaftung

21. Oktober 2021
Schneckenhaus mit Loch

Schimmel im Keller und das Dach muss schon lange erneuert werden – wer seine Immobilie verkaufen möchte, weiß, dass solche Mängel den Verkaufspreis deutlich senken. Aber Vorsicht! Wer das verschweigt, dem drohen teure Konsequenzen.

Beim Immobilienverkauf lauern viele Tücken, die den Erfolg schmälern.

Gehen Sie den Verkauf professionell an. Wir helfen Ihnen dabei. Kontaktieren Sie uns.

Modernes, gepflegtes Einfamilienhaus mit Garten und klarer Architektur – Symbolbild für professionellen Immobilienverkauf und eine fachkundige Begleitung beim Verkaufserfolg.

 

Für Immobilienverkäufer in Deutschland gilt die Mängelhaftung. Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) §433 Absatz 1 heißt es: „Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.“ Ein Sachmangel ist beispielsweise ein undichtes Dach oder andere Mängel an der Bausubstanz. Ein Rechtsmangel liegt vor, wenn die Rechte Dritter die Immobilie für den Käufer nicht bewohnbar machen, zum Beispiel wenn Tante Erna ein Nießbrauchrecht für die Immobilie besitzt.

Diese juristischen Folgen drohen

Für Mängel an der Immobilie, die der Verkäufer verschwiegen hat, steht dem Käufer laut § 437 Nr. 1 BGB eine Nacherfüllung zu. Das ist der Fall, wenn der Verkäufer zum Beispiel Mängel an der Bausubstanz versteckt. Nach § 439 BGB kann theoretisch eine gleiche Sache als Ersatz zur Verfügung gestellt werden – allerdings ist das bei Immobilien wohl kaum möglich. Kann der Verkäufer keinen Ersatz oder die Nacherfüllung leisten, kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten (§ 440 BGB) oder den Kaufpreis senken (§ 441 BGB).

Für sichtbare Schäden wie ein großes Loch im Fußboden gilt diese Regelung nicht. Denn der Gesetzgeber geht davon aus, dass dieser offensichtliche Mangel dem Käufer bei der Besichtigung aufgefallen ist und er die Immobilie mit diesem Wissen gekauft hat. Allerdings wäre eine Ausnahme, wenn der Verkäufer garantiert, dass beispielsweise die Immobilie sofort genutzt werden kann. Da das mit einem großen Loch im Fußboden eher nicht der Fall ist, muss der Verkäufer hier Schadensersatz leisten.

Vor Mängelhaftung schützen

Nicht immer wissen Immobilienverkäufer von Mängeln an ihrer Immobilie und verschweigen diese absichtlich. Wie kann man sich also vor einer Mängelhaftung schützen? Durch bestimmte Klauseln im Kaufvertrag können sich Verkäufer von der Haftung für nach Vertragsabschluss auftretende Sachmängel freimachen. Jedoch gilt das nur für Mängel, die beiden Parteien vor Vertragsabschluss nicht bekannt waren. Hat ein Gutachter den Verkäufer vor dem Verkauf auf die Mängel aufmerksam gemacht, lässt sich dies in einem möglichen Rechtsstreit nachweisen.

Die bessere Lösung ist, die Immobilie von einem Immobilienprofi professionell bewerten zu lassen. So wissen Immobilienverkäufer nicht nur, wie viel ihre Immobilie wert ist, sondern erhalten auch eine Übersicht über alle Mängel am Haus, die dann in den Kaufvertrag aufgenommen werden können. Zusätzlich ist es auch eine sehr gute Verhandlungsgrundlage. Denn versuchen Kaufinteressenten unter Hinweis auf die Mängel den Kaufpreis zu drücken, kann der Verkäufer immer argumentieren, dass diese Mängel bereits in den Kaufpreis eingeflossen sind.

Sie benötigen ein professionelles Gutachten für den Verkauf Ihrer Immobilie oder sind sich bei Formulierungen im Kaufvertrag unsicher? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Nicht fündig geworden:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/augen-auf-beim-immobilienkauf-was-ist-zu-beachten_184252.html

https://www.wiwo.de/finanzen/immobilien/immobilien-wer-fuer-maengel-bei-hauskauf-und-hausbau-haftet-seite-3/5452280-3.html

https://www.juraforum.de/lexikon/maengelhaftung

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

Foto: © xxx/Depositphotos.com

 

 

  • Ein Mann arbeitet im Homeoffice an einem Laptop, während sich im Hintergrund eine Frau und ein Kind im hellen Wohnbereich aufhalten.
    Mehr Platz für Alltag und Arbeit: Wann ein größeres Zuhause sinnvoll wird
    Homeoffice gehört für viele Familien längst zum Alltag. Wenn zwei Erwachsene regelmäßig von zuhause arbeiten, Kinder gleichzeitig Ruhe zum Lernen brauchen und der Wohnraum zusätzlich Rückzugsort bleiben soll, geraten selbst gut geschnittene Immobilien schnell an ihre Grenzen. Für Eigentümer stellt sich dann die Frage, ob sich die vorhandene Immobilie noch sinnvoll anpassen lässt oder ein…
  • Interessentin bei einer Hausbesichtigung mit Immobilienmaklerin, die Details am Gebäude erklärt.
    Hausbesichtigung vor dem Kauf: Worauf Interessenten genau achten sollten
    Feuchte Stellen im Untergeschoss, auffällige Risse im Mauerwerk oder eine stark befahrene Straße vor der Haustür können die Freude am vermeintlichen Traumhaus schnell trüben. Wer eine Immobilie kaufen möchte, sollte sich bei der Besichtigung deshalb nicht allein vom ersten Eindruck leiten lassen. Neben Raumaufteilung und Ausstattung spielen der bauliche Zustand, mögliche Folgekosten und das Wohnumfeld…
  • Modernes Einfamilienhaus mit großflächiger Photovoltaikanlage auf dem Dach, die zur Energieeffizienz und Wertsteigerung der Immobilie beitragen kann.
    Photovoltaik beim Hausverkauf: Mehrwert fürs Dach und für den Verkaufspreis?
    Eine eigene Solaranlage macht Immobilien unabhängiger von steigenden Strompreisen und spricht viele Käufer an, die Wert auf niedrige Energiekosten und eine nachhaltige Energieversorgung legen. Doch erhöht eine Photovoltaikanlage automatisch den Verkaufspreis? Für Eigentümer ist vor allem entscheidend, ob sich eine kurzfristige Nachrüstung vor dem Verkauf wirtschaftlich lohnt, wie eine vorhandene Anlage in die Bewertung einfließt…

Michael Fabian Müller

Florian Grabarek

Geschäftsführer

Kontakt

Immobilien GmbH der VR Bank Rhein-Neckar eG