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Mit lebenslangem Wohnrecht in der Immobilie bleiben

Mit lebenslangem Wohnrecht in der Immobilie bleiben

21. April 2022
Ein Gavel, oder Richterhammer, aus Holz liegt auf seinem Resonanzblock aus Holz auf einem glänzenden schwarzen Tisch und im Hintergrund steht ein Hausmodell aus Holz | Lebenslanges Wohnrecht

Mit einem lebenslangen Wohnrecht können Sie eine Immobilie bewohnen, ohne diese zu besitzen oder dafür Miete zu zahlen. Ein Wohnrecht wird im Grundbuch eingetragen und lohnt sich, wenn Sie Ihre Immobilie verschenken oder verrenten möchten. Dabei gibt es Einiges zu beachten.

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Laut Daten des Statistischen Bundes aus dem März 2022 steigen die Nettokaltmieten seit 2019 kontinuierlich weiter. Auch der Wohnraum bleibt weiterhin knapp. Viele Menschen – vor allem Senioren – fragen sich, wie sie ihr Zuhause absichern können, auch wenn sie ihre Immobilie verkaufen. Die Lösung ist ein lebenslanges Wohnrecht. Der Inhaber dieses Rechts darf bis zu seinem Lebensende in der jeweiligen Immobilie wohnen bleiben, auch wenn er nicht (mehr) der Eigentümer ist. Auch wenn die Immobilie ein weiteres Mal den Eigentümer wechseln sollte, darf der Inhaber des Wohnrechts in der Immobilie bleiben, denn das Wohnrecht ist an die Immobilie gebunden.

Schenkung und Verrentung

Möchten Eltern ihre Immobilie an ihr Kind verschenken, können sie ein Wohnrecht vereinbaren. So sind sie rechtlich abgesichert. Eine andere Möglichkeit ist die Immobilienverrentung. Hierbei verkaufen Eigentümer ihre Immobilie und lassen sich ein Wohnrecht einräumen. Das Geld für die Immobilie können sie als monatliche Rente oder als Einmalzahlung erhalten, auch eine Mischform aus beiden Varianten ist möglich.

Eintrag im Grundbuch

Um rechtlich abgesichert zu sein, muss das Wohnrecht im Grundbuch eingetragen werden. Steht es nicht im Grundbuch, kann es zum Beispiel bei einem Eigentümerwechsel angefochten werden. Der Eintrag im Grundbuch stellt sicher, dass das Wohnrecht nicht gekündigt oder entzogen werden kann. Sich darüber hinaus ein Rückforderungsrecht einräumen zu lassen, ist ebenfalls sinnvoll. Falls beispielsweise das Kind, dem die Immobilie übertragen wurde, insolvent wird und die Immobilie zu verlieren droht, kann der frühere Eigentümer sie zurückfordern. Damit geht die Immobilie an die Eltern zurück und ist somit vor der Insolvenzvollstreckung geschützt.

Nießbrauchrecht

Das Nießbrauchrecht erlaubt über das Wohnrecht hinaus, die Immobilie zu nutzen. Das kann sich beispielsweise lohnen, wenn der Inhaber des Nießbrauchrechts pflegebedürftig wird und in ein Pflegeheim umziehen muss. Das Nießbrauchrecht erlaubt ihm, die Räume, die er nicht mehr bewohnen kann, zu vermieten. Das gilt auch, wenn er zum Beispiel seinen Lebensabend lieber im warmen Ausland genießen möchte. Allerdings trägt der Inhaber des Nießbrauchrechts auch die wirtschaftliche Verantwortung und ist für anfallende Bewirtschaftungs- und Instandhaltungskosten zuständig.

Möchten Sie wissen, ob sich lebenslanges Wohnrecht für Sie und Ihre Immobilie lohnt? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © zolnierek/Depositphotos.com

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Michael Fabian Müller

Florian Grabarek

Geschäftsführer

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