Für Suchende

Für Eigentümer

Immobilien

Mythos Makler: was kann er, was darf er? Teil 2

Mythos Makler: was kann er, was darf er? Teil 2

17. November 2022
Zeichnung eines Zentauren mit blauem Blazer vor einem pinken Hintergrund - Makler Mythos

Vorurteile gegenüber Maklern gibt es einige. Aber treffen sie tatsächlich zu? In der Regel geht es darum, was ein Makler tun darf und was er tun kann. Lesen Sie hier, was an den Maklermythen wirklich dran ist.

Beim Immobilienverkauf lauern viele Tücken, die den Erfolg schmälern.

Gehen Sie den Verkauf professionell an. Wir helfen Ihnen dabei. Kontaktieren Sie uns.

iStock 177722838 Haus verkaufen

 

Mythos 4: Makler sind oft keine zertifizierten Sachverständige für die Wertermittlung, weshalb häufig ein kostenpflichtiges Wertgutachten für den Immobilienverkauf vonnöten ist.

Dieser Mythos ist nur teilweise richtig.

Bei einem gewöhnlichen Immobilienverkauf ist kein Wertgutachten eines Sachverständigen nötig. Wichtiger ist bei der Preisfindung dagegen, eine fundierte Kenntnis des lokalen Immobilienmarktes. Diese haben lokale Qualitätsmakler. Sie berücksichtigen aktuelle Konkurrenzangebote, die von der Nachfragesituation und von Vergleichstransaktionen beeinflusst werden. Flankiert wird die Wertermittlung des Maklers von einem Gutachten, dass die finanzierende Bank durchführt.

Das Gutachten eines Sachverständigen ist dagegen notwendig, wenn ein Streit um eine Immobilie vor Gericht landet und es nicht um die Vorbereitung des Immobilienverkaufs geht. Wertgutachten, die vor Gericht Bestand haben müssen, unterliegen strengeren Normen und beziehen aktuelle praxisrelevante Umstände an den Immobilienmärkten nicht mit ein.

Mythos 5: Maklerverträge können riskant sein. Es gibt unterschiedliche Modelle: einfacher Maklerauftrag, Alleinauftrag und qualifizierter Alleinauftrag. Wenn es unklare Kündigungs- oder Laufzeitregeln gibt oder sich der Vertrag ungewollt automatisch verlängert, drohen Schadensersatzpflichten für den Auftraggeber (Verkäufer oder Käufer).

Dieser Mythos ist nur teilweise richtig.

Schadensersatzpflichten drohen Käufern und Verkäufern grundsätzlich nur beim qualifizierten Alleinauftrag. Dieses Vertragsmodell wird jedoch nur selten genutzt. Im Übrigen gehen Unklarheiten im Vertrag stets zu Lasten des Maklers. Lokale Qualitätsmakler arbeiten mit Vertragsvorlagen, die den Anforderungen des Verbraucherschutzes gerecht werden und die aktuell geltenden Gesetze erfüllen. Darüber hinaus darf aber auch jeder Vertragspartner Einzelheiten individuell verhandeln.

Mythos 6: Makler übernehmen meist nicht die sichere Übergabe der Immobilie, beispielsweise bei Versicherungs- oder Abrechnungsfragen während des Eigentumsübergangs. Schließlich sind sie dazu auch nicht verpflichtet.

Dieser Mythos ist nur teilweise richtig.

Makler sind zwar nicht verpflichtet, die Übergabe zu begleiten. Allerdings bieten lokale Qualitätsmakler dies in ihrem Dienstleistungspaket an. Versicherungs- und Abrechnungsfragen dürfen Makler jedoch nicht klären. Diese müssen zwischen den Vertragsparteien direkt geregelt werden.

Haben Sie Fragen zum Kauf oder Verkauf einer Immobilie? Oder wünschen Sie eine Beratung? Kontaktieren Sie uns. Wir unterstützen Sie gern.

 

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © studiostoks/Depositphotos.com

  • 25 11 KW45 Depositphotos 123050780 XL klein Copyright rades
    Renovieren oder Rabatt: Lohnt sich der Aufwand vor dem Verkauf?
    Verkaufen in Top-Zustand oder doch zum Schnäppchenpreis? Viele Eigentümer fragen sich vor dem Immobilienverkauf, ob sich eine Renovierung kurz vor dem Verkauf noch lohnt oder ob sie das Haus besser unrenoviert mit einem Preisnachlass anbieten sollten.     Unentschlossen? Wir bewerten wir Ihre Immobilie im aktuellen Zustand und ermitteln, welchen Verkaufspreis Sie mit und ohne…
  • Ein Makler in einem Beratungsgespräch mit einer Interessenten oder potenziellen Verkäuferin oder Eigentümerin
    Digitale Schätzung oder Expertenblick – wie Sie den wahren Wert Ihrer Immobilie finden
    Sekundenschnell zum Immobilienwert – viele Online-Portale werben mit kostenlosen Sofortbewertungen. Doch wie genau sind diese Zahlen wirklich? Zwischen Datenbanken, Vergleichsalgorithmen und realen Marktkenntnissen liegt oft ein großer Unterschied. Dieser Artikel zeigt, wo Online-Tools hilfreich sind, wo sie an ihre Grenzen stoßen – und warum das geschulte Auge eines Maklers den entscheidenden Unterschied macht. Hinweise In…
  • 25 10 KW43 Energieeffizient modernisieren klein Copyright Wordliner
    Energie sparen, Wert gewinnen? Sanierung vor dem Immobilienverkauf
    Steigende Energiekosten und verschärfte Klimaziele stellen viele Eigentümer vor die Frage: Sanieren oder verkaufen? Eine modernisierte Immobilie überzeugt nicht nur Käufer, sondern steigert auch den Marktwert spürbar. Erfahren Sie, welche energetischen Maßnahmen sich wirklich lohnen und wann der richtige Zeitpunkt für eine Modernisierung ist.   Hinweise In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit…

Florian Grabarek
Geschäftsführer
Diplom-Volkswirt / Immobilienmakler

0621/1282-17231

florian.grabarek@vrbank.de

Michael Fabian Müller
Geschäftsführer
Diplom-Jurist

0621/1282-18200

michael-fabian.mueller@vrbank.de

Rolf Schröter
Immobilienberater
Diplom-Betriebswirt Immobilien (B.A.)

0621/1282-17251

rolf.schroeter@vrbank.de

Kontakt

Immobilien GmbH der VR Bank Rhein-Neckar eG

Startseite